Scheidungsgutachten – der Wert der Praxis im Streitfall
Die Scheidungsziffer ist über die letzten Jahre stetig angestiegen (gemäss neuesten Erhebungen des Bundesamtes für Statistik lag diese im Jahre 2022 bei über 40 %). Eine gesellschaftliche Entwicklung, von der auch die Zahnärzt*innen und Ärzt*innen nicht ausgenommen sind. Aus diesem Grund sind wir immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist.

Die Scheidungsziffer ist über die letzten Jahre stetig angestiegen (gemäss neuesten Erhebungen des Bundesamtes für Statistik lag diese im Jahre 2022 bei über 40 %). Eine gesellschaftliche Entwicklung, von der auch die Zahnärzt*innen und Ärzt*innen nicht ausgenommen sind. Aus diesem Grund sind wir immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist. Jede Scheidung ist ein Einzelfall – es gibt
keinen «Benchmark». Die Resultate können sehr unterschiedlich ausfallen und zum Teil verheerend sein. Die üblichen Vermögenswerte wie Anlagen, Immobilien etc. lassen in der Bewertung nicht viel Spielraum offen, doch das sieht beim Praxiswert ganz anders aus.

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