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Newsletter 04/2024

Wieder ein stossender Beamteneingriff – zwischen Bürokratie und Wahnsinn

von Hanriet Tamazian, Federer & Partners

 

Wer im Gesundheitswesen tätig ist, sieht sich regelmässig mit Auflagen konfrontiert, die offensichtlich von den Behörden nicht zu Ende gedacht worden sind. So könnte man dies beim aktuellen Beispiel aus unserer täglichen Beratungstätigkeit auf jeden Fall meinen:

Frau Dr. med. Louiza Gonzales* absolvierte ihr Medizinstudium in einem nicht deutschsprachigen Land. Nun ist sie seit fast fünfzehn Jahren in der Schweiz tätig. Sie spricht fliessend Deutsch, versteht Schweizerdeutsch und ist in der Korrespondenz ebenfalls sehr stark. Seit über elf Jahren arbeitet sie bei der gleichen Arbeitgeberin (Kantonsspital) und erlangte bereits erfolgreich zwei Facharzttitel in der Schweiz.
Nun hat sie beschlossen, sich in die selbstständige Praxistätigkeit zu begeben. Bei der Beantragung der OKP-Zulassung stolpert Frau Dr. Gonzales über einen Punkt. Gemäss den Bestimmungen muss Frau Dr. Gonzales einen Deutsch-Test Niveau C1 nachweisen können, ansonsten könne man ihr keine OKP-Zulassung erteilen. Diesen Deutsch-Test müsse sie in der Schweiz absolviert haben.
Wir kontaktieren die betroffene kantonale Behörde und erkundigen uns, ob diese Auflage auch für Ärzte gilt, die in der Schweiz einen oder mehrere Facharztdiplome erlangt haben und, ob der Testnachweis des Goethe-Instituts von Frau Dr. Gonzales nicht ausreichend sei, den sie in ihrem Herkunftsland absolviert habe. Die Prüfungen vom Goethe-Institut werden weltweit gleich konzipiert und beurteilt. Gemäss der Auskunft der kantonalen Behörde wird nur ein in der Schweiz absolvierter Deutsch-Test akzeptiert. Leider seien den Gesundheitsbehörden diesbezüglich die Hände gebunden. Kaum nachvollziehbar, dass die Ärztin, nebst ihrer 100%-Tätigkeit im Spital, den ganzen Vorbereitungen für die eigene Praxis, was meistens bereits genügend zeit- und energieraubend ist, sich nun auch noch auf einen Deutsch-Test vorbereiten muss. Denn auch wenn sie sprachlich „sattelfest“ ist, möchte sie sich bestens auf die Prüfung vorbereiten, damit ihre Pläne nicht in Verzug geraten wegen einer „nicht bestandenen“ Prüfung.

Während unserer Beratungstätigkeit stellen wir immer wieder fest, dass seitens der Behörden gewisse Bestimmungen/Regelungen getroffen werden, ohne dabei die tatsächlichen Konsequenzen/Folgen fertig durchdacht zu haben. Wie kann das sein, dass eine sehr gut ausgebildete Ärztin mit zwei Schweizer Facharzttiteln in der Schweiz einen Deutsch-Test ablegen muss? Daher würde es uns sehr freuen, wenn die Ärzteschaft mehr für ihre Rechte einstehen würde.

Und falls Sie Unterstützung bei der Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung und/oder OKP-Zulassung benötigen oder bei Ihrer Fragestellung nicht weiterkommen, dann unterstützen wir Sie sehr gerne.

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