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Newsletter 03/2024

Rückforderungsklagen – neue juristische Situation

„Es gilt die Unschuldsvermutung – ausser bei Ärzten!“
Über viele Jahre haben die Krankenkassen Ärzte aufgrund rein statistischer Daten „angeklagt“ und eine sogenannte Beweislast-Umkehr bewirkt. Das hatte zur Folge, dass der Arzt seine Unschuld beweisen musste. In meiner fünfzehnjährigen Tätigkeit im Vorstand der SGA (Schutzgemeinschaft für Ärzte) war es möglich, vertieften Einblick in diese Thematik zu erlangen.

Neues Bundesgerichtsurteil – neue Situation
Das neue Bundesgerichtsurteil 9C_135/2022 vom 12. Dezember 2023 ist ein Game-Changer. Aus unserer Sicht gehen wir davon aus, dass sehr viele WZW-Verfahren eingestellt werden müssen, da keine rechtsgültige Grundlage mehr vorliegt.

Konsequenzen/Vorgehen
Falls Sie betroffen sind und noch keinen juristischen Beistand haben, empfehlen wir Ihnen dringend – auch bei anderen ungehörigen Behördenaktivitäten – juristischen Beistand zu aktivieren. Der Aufwand kostet zwar etwas, lohnt sich aber ganz klar. Vor allem entsteht dadurch eine recht wirksame «Embolisierung» – ähnlich wie Sie es aus der Onkologie kennen…

Literatur zum Bundesgerichtsurteil (Links):

–> Artikel Medinside vom 27. Februar 2024  – Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

–> Bundesgerichtsentscheid vom 12. Dezember 2023

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