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Newsletter 02/2024

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Scheidungsgutachten – der Wert der Praxis im Streitfall
  3. Datenhaltung und -sicherheit im Falle der Schliessung einer Arztpraxis
  4. Investing: Lemonade – sweet or sour?

Die einen geniessen die letzten Wochen in den Bergen, die anderen freuen sich bereits auf den Frühling. Anstelle von Frühlingsgefühlen befassen wir uns mit zwei etwas trüberen Themen: Scheidung und Datenhaltung bei der Schliessung einer Arztpraxis. In einer solchen Situation optimal informiert zu sein hilft und macht die emotional aufreibende Zeit vielleicht ein wenig einfacher.
Im Bereich Investment befassen wir uns mit Lemonade.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag!

Scheidungsgutachten- der Wert der Praxis im Streitfall
(Thomas Naef, FEDERER & PARTNERS)

Die Scheidungsziffer ist über die letzten Jahre stetig angestiegen (gemäss neuesten Erhebungen des Bundesamtes für Statistik lag diese im Jahre 2022 bei über 40 %). Eine gesellschaftliche Entwicklung von der auch die Zahnärzte/Innen und Ärzte/innen nicht ausgenommen sind. Aus diesem Grund sind wir immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist. Jede Scheidung ist ein Einzelfall – es gibt keinen „Benchmark“. Die Resultate können sehr unterschiedlich ausfallen und zum Teil verheerend sein. Die üblichen Vermögenswerte wie Anlagen, Immobilien etc. lassen in der Bewertung nicht viel Spielraum offen, das sieht das beim Praxiswert ganz anders aus. Unterschiedliche Bewertungsmethoden führen zu stark divergierenden Beträgen. In einem Fall lagen dem Gericht für dieselbe Praxis zwei Gutachten von 300 000 Franken und 2.1 Mio. Franken vor. Schlussendlich hat das Gericht den Wert aufgrund unseres Gutachtens bei 600 000 Franken festgelegt. Unsere Schätzung betrug 700 000 Franken. Woher kommen diese Differenzen? Die Wahl der Bewertungsmethode führt zu dieser Diskrepanz. Somit gilt es vorab für die Bewertung die richtige Methode zu wählen. Im Fall der Arztpraxis/Zahnarztpraxis, wo ein hoher Personenbezug vorliegt, ist das einfacher als im Falle eines Zentrums oder eines Röntgeninstitutes. Die Wahl der richtigen Methode ist also ausschlaggebend dafür, dass das Bewertungsgutachten auch vor Gericht als realistisch angesehen wird. Was wird bewertet? Neben den üblichen materiellen Gütern, wo der Wert einfacher und unstrittig festgelegt werden kann, ist die Frage der Goodwill-Bewertung meistens der grosse Streitpunkt. Bei der Verwendung ähnlicher Methoden wie beim Praxisverkauf können plausible Resultate erzielt werden. Die Frage bleibt aber offen, wem der Goodwill gehört. Ist die Praxis stark personenbezogen, hängt auch der Goodwill an der praxisführenden Person (stirbt diese- stirbt auch der Goodwill). Da in einem Scheidungsfall die Praxis nicht veräussert wird, kann auch kein Goodwill realisiert werden. Das ist das Feld, auf welchem die Juristen streiten. Ein seriös erstelltes Scheidungsgutachten begrenzt dieses Streitfeld sinnvoll. Im Übrigen gilt wie immer: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Auch wenn wir natürlich niemanden wünschen, dass er in eine solche Situation gerät, unterstützen wir Sie im Bedarfsfall gerne.
Kontakt: thomas.naef@federer-partners.ch
+41 (0)56 616 60 63

 

Datenhaltung und -sicherheit im Falle der Schliessung einer Arztpraxis
(phase3 AG)

Der Umgang mit Patientendaten stellt heute für aktive Arztpraxen bereits eine administrative Herausforderung dar, insbesondere unter der Berücksichtigung des neuen Datenschutzgesetztes.
Weiter ist die Ärzteschaft angehalten, sicher zu stellen, dass Vertraulichkeit, physische Sicherheit und inhaltliche Integrität auch dann gewährleistet sind, wenn die Praxis geschlossen wurde.

Dazu gehört eine klare und lückenlose Kommunikation mit den Patienten einschliesslich:

  • Datum der Schliessung der Praxis
  • Archivierung gemäss gesetzlichen Vorgaben
  • Verfügbar halten der Krankengeschichte (Übergabe an einen Nachfolgearzt oder den Patienten)
  • Bereitstellen einer Anlaufstelle im Falle einer Rückforderung der Patienten
  • Zwingende Datenlöschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist

docarchive.online löst diese Herausforderungen:
Das Angebot ist cloud-basiert, datenschutzkonform und kostengünstig.

Mit einem einfachen autorisierten Zugriff per Browser wird eine komfortable umfassende Lösung für Patienten und Ärzteschaft geboten:

  • Digitalisierung des Patientendossiers, falls dieses noch papiermässig vorliegt
  • sichere Administration und Aufbewahrung im elektronischen Archiv
  • einfacher Zugriff für autorisierte Personen wie Patienten und Drittärzte
  • regelmäßige Löschung der Patientendossier nach gesetzlichen Vorgaben
  • garantierte Datenhaltung in der Schweiz

Mehr Informationen finden Sie unter http://docarchive.ch

 

Investing: Lemonade – sweet or sour?
(Dr. Hansruedi Federer)

Wenn Märkte fundamentale Veränderungen erfahren, ist es immer interessant, dabei zu sein. Das Internet und die künstliche Intelligenz bringen in der Versicherungsbranche massive Veränderungen. Der Versicherungsvertreter wird bald der Vergangenheit angehören. Grosse Versicherungskonzerne werden diese Veränderungen nur langsam herbeiführen können – kleine und Start-Ups sind wesentlich flexibler. In diesem Zusammenhang ist LEMONADE (LMND, NYSE) aufgefallen. Das Unternehmen wurde 2015 gegründet und ist 2020 an die Börse gekommen. Das ausschliesslich auf Internetabschlüsse spezialisierte Unternehmen, dessen Zielgruppe eher jüngere Kunden sind, hat zwei entscheidende, vorteilhafte Entwicklungen:

  • Der Umsatz steigt überproportional.
  • Die noch vorhandenen Verluste verringern sich laufend.

Wenn sich die beiden Entwicklungen weiterhin fortsetzen, könnte LEMONADE eine attraktive Investitionsmöglichkeit werden. Es ist sicher spannend, diese Entwicklung im Auge zu behalten.

Quelle:https://seekingalpha.com

Quelle:https://seekingalpha.com

Die erwähnten Titel sind nicht als Kaufempfehlung zu verstehen. Machen Sie selbst mit Ihrem Bankberater die „Due dilligence“.

 

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