-->
Seite wählen
Zurück Button
Publikationen

Sukzession aus Sicht des Praxisnachfolgers

Hanriet Tamazian-Yücel

Gestern noch mit den Kollegen im Spital Abschied gefeiert, heute schon in die Fussstapfen eines erfahrenen Fachkollegen treten, Praxisinhaber und Vorgesetzter eines eingespielten Praxisteams sein – ohne Vorkenntnisse hinsichtlich Praxisführung?

Dieser abrupte Rollenwechsel bereitet manch einem Arzt schlaflose Nächte. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir das vollkommen nachvollziehen. Dennoch möchten wir den Ärzten Mut zusprechen, denn man kann solchen Herausforderungen sehr gut entgegenwirken, indem man beispielsweise mit dem bisherigen Praxisinhaber eine sogenannte sukzessive Praxisübernahme vereinbart. Während bei einer «kalten Übergabe» der Praxisinhaber den Schlüssel seinem Nachfolger übergibt und direkt in den dritten Lebensabschnitt startet, stellt eine Sukzession in der Regel eine für beide Parteien entgegenkommendere Lösung dar. Im Rahmen einer sukzessiven Übergabe kann der Praxisinhaber sein Pensum nach und nach reduzieren und sich somit langsam auf die Pensionierung vorbereiten. Der Nachfolger erhält zugleich einen sanften Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit und in die damit verbundenen Herausforderungen. Die Wahl für eine sukzessive Übernahme sollte von beiden Parteien gründlich durchdacht werden und bedarf einer sehr guten Vertragsbasis mit klaren Regelungen, damit es nicht mitten im Prozess zu Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten kommt.

 

Wie so oft bestehen auch bei einer Sukzession Vorteile und Nachteile. Widmen wir uns zunächst den positiven Aspekten einer Sukzession für den Praxisnachfolger:

  • Sie bietet die Möglichkeit eines sanften Einstiegs in die Rolle eines Praxisinhabers und die damit verbundene Verantwortung.
  • Der Nachfolger hat die Chance, sich mit dem bisherigen Praxisinhaber auszutauschen, über Fachliches oder um Ratschläge bezüglich der Praxis- und Personalführung einzuholen. In der Regel musste der bisherige Inhaber während seiner langjährigen Tätigkeit schon zahlreiche Stolpersteine und Hürden überwinden und kann mit seinem grossen Erfahrungsschatz dem Nachfolger eine wichtige Stütze sein.
  • Sollte der Nachfolger nicht längerfristig allein in der Praxis tätig sein wollen, kann er zunächst mit dem bisherigen Praxisinhaber den Patientenstamm weiter ausbauen und nach dessen Austreten einen jüngeren Kollegen bzw. eine jüngere Kollegin mit ins Boot holen.
  • Allfällige Abwanderungen von Patienten können durch dieses Modell ebenfalls klar reduziert werden, denn der bisherige Praxisinhaber und sein Team vermitteln den Patienten Beständigkeit und Vertrautheit. Damit ermöglicht man den Patienten, sich langsam an die neue Situation und den neuen Praxisinhaber zu gewöhnen. Somit entsteht kein Wertverlust aufgrund von Patientenabwanderungen.
  • Gegenseitige Vertretungsmöglichkeit bei Ferienabwesenheiten ist zunächst mit der sukzessiven Praxisübergabe intern gegeben, ohne dass man auf eine externe Lösung zurückgreifen muss.
  • Oftmals übernimmt der bisherige Praxisinhaber auch nach der definitiven Praxisübergabe gern die Stellvertretung für Ferienabwesenheit oder gar Krankheitsausfälle, da bereits eine gute gemeinsame Basis im Rahmen der Sukzession geschaffen werden konnte.

Nebst den vielen Vorteilen gibt es bei der Sukzession durchaus Nachteile. Unter anderem können dies folgende sein:

  • Der Abnabelungsprozess des bisherigen Praxisinhabers ist oft mit etlichen Emotionen verbunden und fordert daher viel Fingerspitzengefühl seitens des Praxisnachfolgers. Ansonsten können unangenehme und vor allem unnötige Konfliktsituationen entstehen.
  • Für das Praxisteam kann es herausfordernd sein, dass plötzlich ein neuer Vorgesetzter auftritt, der Weisungen erteilt, während der bisherige Praxisinhaber, der noch Teil der Praxis ist, bis dato einen anderen Standpunkt zu gewissen Themen vertreten hat. Dies bereitet manch einem Nachfolger Kopfzerbrechen.
  • Die Führungsstile können aufgrund des Generationenunterschieds voneinander abweichen und die Angestellten, aber auch den Nachfolger, vollkommen überfordern.
  • Manch langjährigem Patienten fällt es schwer, den neuen Praxisinhaber als behandelnden Arzt zu akzeptieren, mit dem Wissen, dass der bisherige Arzt des Vertrauens noch in der gleichen Praxis praktiziert.
  • Sollten der bisherige Praxisinhaber und sein Nachfolger komplett unterschiedliche Lebenseinstellungen und Vorstellungen haben, können unüberwindbare Differenzen entstehen. Daher ist es wichtig, genügend früh gemeinsam zu prüfen, ob beide Parteien ähnliche Ansichten vertreten und sich gegenseitig gut ergänzen. Falls dem nicht so sein sollte, wäre wohl eher eine kalte Praxisübergabe die passendere Variante.

Vertragsstrukturen für die Sukzession

Damit eine Zusammenarbeit im Rahmen eines Sukzessionsmodells erfolgreich gelebt werden kann, ist es notwendig, zunächst eine saubere Vertragsstruktur aufzubauen. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

a) Anstellung des künftigen Praxisinhabers

Die einfachste Lösung ist, dass der künftige Praxisinhaber zunächst als angestellter Arzt in die Praxis einsteigt und bis zur Praxisübernahme in der Praxis tätig ist. Wichtig ist jedoch, dass der Praxisübernahmevertrag gleichzeitig verhandelt und zum selben Zeitpunkt wie der Anstellungsvertrag unterzeichnet wird, damit beide Parteien die Sicherheit haben, dass die Praxis auch übernommen oder eben übergeben werden kann. In diesem Modell liegt der Vorteil darin, dass der bisherige Praxisinhaber die Führung und Verantwortung behält und der Nachfolger nicht Gefahr läuft, ihn mit gewissen Veränderungen vor den Kopf zu stossen.

b) Einstieg als Praxispartner – einfache Gesellschaft

Sollte ein längerer Zeithorizont zwischen dem Einstieg in die Praxis und dem gewünschten Ausstiegszeitpunkt des bisherigen Praxisinhabers liegen, so besteht auch die Möglichkeit, die Zusammenarbeit im Rahmen einer einfachen Gesellschaft zu regeln. In diesem Konstrukt sind beide Ärzte selbstständig tätig und betreiben die Infrastruktur sowie führen das Personal gemeinsam. In diesem Fall ist es wichtig, dass im Gesellschaftsvertrag bereits festgehalten wird, dass der jüngere Kollege ein Vorkaufsrecht auf den Praxisanteil des bisherigen Praxisinhabers gewährt bekommt, damit er am Ende nicht leer ausgeht.

c) Einstieg als Infrastrukturnutzer

Eine weitere Option des Einstiegs in die Praxis ist die Infrastrukturnutzung. Dies bedeutet, dass der Praxisnachfolger zunächst als selbstständig erwerbender Arzt in die Praxis einsteigt und nach der vereinbarten Dauer die Praxis übernimmt. Auch hier gilt, wie bei der Anstellung, dass der Praxisübernahmevertrag gleichzeitig wie der Infrastrukturnutzungsvertrag ausgehandelt und unterzeichnet werden sollte, damit beide Parteien über eine Sicherheit verfügen.

Wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die Praxisübergabe bzw. Praxisübernahme in Form einer Sukzession nicht als allgemeingültiges Patentrezept gilt, sondern individuell in Erwägung gezogen und abgewogen werden sollte. Auf jeden Fall empfiehlt sich der Beizug einer professionellen Beratung, sei es bei der Strategiefindung oder den Vertragsverhandlungen, damit unnötige Stolpersteine und Fehler vermieden werden. Das Modell der Sukzession erfordert von dem neuen und dem bisherigen Praxisinhaber ein hohes Mass an Kompromissbereitschaft und Verständnis, damit es mit den richtigen Verträgen erfolgreich umgesetzt werden kann und beide Parteien entspannt der gemeinsamen Zukunft entgegenblicken.

Newsletter

Wir würden uns freuen,
auch Sie zu den Abonnenten unseres
Newsletters zählen zu dürfen.

F&P
Empfiehlt

Webinar: Ihr erfolgreicher Weg in die Schweiz

Mehr lesen

Seminar zur Praxisoptimierung

Ein Abend - verschiedene Aspekte - ein Brennpunkt - Ihre Praxis!

Mehr lesen
Zurück Button