Newsletter 12/2023
Kurz vor den Festtagen präsentieren wir Ihnen Informationen zu den Betriebsbewilligungen, Kapitalanlagen und die neue Ausgabe unserer Fachzeitschrift MEDIZIN & ÖKONOMIE. Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre.
Inhalt
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Einleitung
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Betriebsbewilligungen
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Investieren: Spannende „Home builders“
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Aktuelle Ausgabe MEDIZIN & ÖKONOMIE
a. Praxisverkauf – Erfolg durch Strukturierung
b. Patienteninformation im Falle einer Nachfolgeregelung: Was gilt es zu beachten?
Betriebsbewilligungen – ein schwieriges Unterfangen?
(Hanriet Tamazian)
Pünktlich zum Jahresende haben sich erneut viele Ärzt:innen für die Überführung ihres Einzelunternehmens in eine Aktiengesellschaft entschieden. Dies vorwiegend als Steueroptimierungsmassnahme. Die AG-Gründung ist meist ein leichtes Unterfangen. In vielen Fällen realisieren die Ärzt:innen erst nach der eigentlichen AG-Gründung, dass noch weitere behördliche Auflagen zu erfüllen sind. In Einzelfällen wiederum bemerken die Ärzt:innen diese Tatsache zu spät oder teilweise gar nicht bis dann beispielsweise eine Steuerrevision ansteht.
AG-Gründung was gilt es zu beachten?
Eine ärztlich geführte AG wird in der Schweiz als eine sogenannte „ambulante ärztliche Institution/Einrichtung“ eingestuft. Für solch eine Institution besteht praktisch in jedem Kanton eine Betriebsbewilligungspflicht. Hinzu kommt, dass die ambulante ärztliche Institution/Einrichtung zusätzlich über eine OKP-Zulassung verfügen muss, damit die in der Institution tätigen Ärzt:innen im Namen der Aktiengesellschaft Leistungen zu Lasten der Krankenpflegeversicherung erbringen und abrechnen dürfen.
Die Auflagen für die Betriebsbewilligungen unterscheiden sich meist von Kanton zu Kanton. Seit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 1. Januar 2022 wurden die Anforderungen entsprechend auch für die ambulanten ärztlichen Institutionen/Einrichtungen verschärft. Wer sich einmal mit diesen Anforderungen beschäftigt, fühlt sich nicht selten von den zu erfüllenden Qualitätssicherungsbestimmungen und Anforderungen „überfordert“. Daher haben wir in den vergangenen zwei Jahren wöchentlich Anrufe von verzweifelten Ärzt:innen erhalten, die nicht wussten, wie sie nebst ihrem hektischen und anstrengenden Praxisalltag diesen Anforderungen zeitnah nachkommen sollten. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Bevor Sie eine AG-Gründung vollziehen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über die behördlichen Auflagen in Ihrem Kanton. Die meisten Gesundheitsbehörden führen Merkblätter sowie die entsprechenden Formulare auf ihren Websites.
- Prüfen Sie die einzelnen Anforderungen. Können Sie die geforderten Auflagen erfüllen, in dem Sie die Einzelheiten selbstständig mit Ihrem Team erarbeiten? Falls ja, dann planen Sie unbedingt genügend Zeit dafür ein, denn die Gesundheitsbehörden prüfen in der Regel nur vollständig ausgefüllte und dokumentierte Anträge. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet bis alle Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen. Teilweise kann dies bedeuten, dass in der Zwischenzeit beispielsweise bei den geforderten Strafregister- /Betreibungsregisterauszügen, Handelsregisterauszug usw. die Gültigkeit von 3 Monaten bereits überschritten wurde und diese neu beantragt werden müssen. Die erwähnten Auszüge sind kostenpflichtig.
- Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer AG erst aktiv auf dem Markt gegenüber Ihren Patienten agieren dürfen, wenn Sie über eine entsprechende Betriebsbewilligung verfügen.
- Planen Sie Ihre AG-Gründung daher rechtzeitig, denn es gibt viele Abhängigkeiten, bis Sie im Namen Ihrer AG aktiv tätig sein und abrechnen dürfen.
Diese wären unter anderem:
- AG-Gründung
- GLN-Nummer beantragen
- Betriebsbewilligung bei der kantonalen Gesundheitsdirektion beantragen (u.a. Formular, Betriebskonzept inkl. Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement, Beitritt Stammgemeinschaft elektronisches Patientendossier gefordert)
- Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Apotheke für die ambulante ärztliche Einrichtung bei der kantonalen Heilmittelkontrolle beantragen (u.a. Formular und inkl. Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement gefordert)
- Nach Vorliegen der Betriebsbewilligung und Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Apotheke für die ambulante ärztliche Institution/Einrichtung können Sie den Tarmed-Rahmenverträge beitreten (im Kanton Zürich muss die AG den Rahmenverträgen beitreten, in den meist anderen Kantonen die leitenden Ärzte – hier benötigen Sie, falls Sie bereits vor Jahren den Verträgen beigetreten sind, eine aktuelle Bestätigung der kantonalen Ärztegesellschaft)
- Beantragung ZSR-Nummer für die AG bei der Sasis sowie die K-Nummer für die angestellten Ärzte (hier werden wiederum alle Unterlagen/Nachweise gefordert)
Nicht selten werden von den Behörden noch weitere Unterlagen/Informationen (z. B. Kopien der Belegarztverträge, Infrastrukturnutzungsverträge usw.) nachgefordert, obwohl die Ärzt:innen eigentlich alle angeforderten Unterlagen eingereicht haben, oder es werden detailliertere Ausführungen zu den Betriebskonzepten gefordert. Lassen Sie sich nicht verunsichern oder gar verärgern, falls man auch von Ihnen weitere Informationen/Unterlagen anfordert. Holen Sie sich entsprechende Unterstützung, falls Sie nicht weiterkommen oder alle Ihre Vertragsunterlagen offenlegen möchten.
Im Übrigen gelten diese Anforderungen auch für zahnärztlich geführte Aktiengesellschaften.
Sollten Sie nach Durchsicht der Merkblätter und Formulare Unterstützung benötigen oder Fragen haben, dann dürfen Sie uns sehr gerne kontaktieren. Wir konnten in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Anträgen für unsere Mandanten erfolgreich beantragen und durchsetzen, so dass wir uns bestens mit den Einzelheiten auskennen und Ihnen bei Ihren Fragen sehr gerne behilflich sein können. Ihre Fragen oder Anliegen dürfen Sie gerne an die folgende E-Mailadresse richten: hanriet.tamazian@federer-partners.ch
Investieren: Spannende „Home builders“
(Dr. Hansruedi Federer)
Die Aktien von „Home builders“ haben in der Zeit steigender Zinsen die angespannte Lage auch kursmässig abgebildet: In den USA sind in diesem Zusammenhang auch die Hypothekarzinsen bis auf knapp 8 % gestiegen, kein Szenario, indem man in ein Haus investieren möchte. In den letzten Tagen sind die Zinsen für 10-jährige Treasuries deutlich gefallen – und in der Folge sind auch in die Hypothekarzinsen in Bewegung nach unten gekommen. Diese Entwicklung dürfte sich 2024 verstärkt fortsetzen, in der Folge dürften „Home builders“ und weitere Firmen, die in diesem Umfeld liegen, profitieren.
Quelle: Seeking Alpha, 15.12.2023
Interessante Titel im Umfeld
Wenn vermehrt gebaut wird, sind auch Titel aus dem Umfeld favorisiert z.B. Home Depot, Lowe‘s, Whirlpool, etc.
Die erwähnten Titel sind nicht als Kaufempfehlung zu verstehen. Machen Sie selbst mit Ihrem Bankberater die „Due dilligence“.
MEDIZIN & ÖKONOMIE 4/23: Praxisverkauf – Zulassungsbeschränkungen als unüberwindbare Hürde
In der aktuellen Ausgabe der MEDIZIN & ÖKONOMIE steht der Praxisverkauf im Fokus. Folgende Artikel sind besonders lesenswert:
Praxisverkauf – Erfolg durch Strukturierung
(Janick Merkofer)
Eine Praxisübergabe ist ein langer Prozess, der nicht nur durch emotionale und finanzielle Aspekte geprägt ist. Eine frühzeitige Planung und Aufgleisung der Nachfolgereglung sowie eine gute Strukturierung sind zwei der wichtigsten Erfolgsfaktoren für diesen Schritt und sorgen dafür, dass eine reibungslose und für alle Parteien zufriedenstellende Übergabe zustande kommt.
Hier lesen Sie den ganzen Artikel: –> Praxisverkauf – Erfolg durch Strukturierung
Patienteninformation im Falle einer Nachfolgeregelung: Was gilt es zu beachten?
(Hanriet Tamazian)
Dr. med. Freddy Glück hat am 01. November 2023 die Hausarztpraxis von Dr. med. Gilda Müller übernommen. Es war schon immer sein grösster Traum, eine eigene Hausarztpraxis auf dem Land zu führen, wie einst seine Grosseltern. Kollegin Müller hat es versäumt, ihre Patienten über die Nachfolgeregelung zu unterrichten. Sie sag sich mit zu vielen anderen Aufgaben konfrontiert und bat deshalb ihren Nachfolger, die Patienten in seiner ersten Praxiswoche über die Veränderung zu informieren. Daher schreibt Freddy Glück gleich alle Patienten seiner Vorgängerin an, um sie voller Freude über die Übernahme in Kenntnis zu setzen und sie in seiner Praxis willkommen zu heissen. Doch ist das Vorgehen von Gilda Müller und Freddy Glück rechtlich zulässig?
Mehr dazu erfahren Sie im kompletten Artikel: –> Patienteninformation im Falle einer Nachfolgeregelung: Was gilt es zu beachten?
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