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Newsletter 07/2025-1

Information Besitzstandwahrung

Die Zeit schreitet rasch voran und die Themen rund um den TARDOC stehen in der zweiten Jahreshälfte im Fokus.

Deshalb möchten wir Sie höflich daran erinnern, dass ab sofort (1. Juli 2025) bis zum 30. September 2025 die Besitzstände beantragt werden können.

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Bitte überprüfen Sie mittels Excel-Datei der OAAT, welche Positionen unter Ihren Dignitäten/Fachausweisen von einer Änderung betroffen sind.

Die Datei finden Sie unter folgendem Link: https://oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/besitzstaende  (1. Abschnitt à siehe Tabelle)

  1. Wählen Sie in der ersten Spalte alle Dignitäten und Fachausweise aus, über die Sie verfügen. Wichtig zu beachten ist dabei, dass auch die Dignitäten «Alle» und «keine qualitative Dignität» angewählt werden. Bestätigen Sie die Auswahl.
  2. Nun werden alle Positionen angezeigt, die Sie unter TARDOC nicht mehr abrechnen dürfen.
  3. Prüfen Sie diese Positionen und analysieren Sie, welche Positionen für Sie relevant sind oder ggf. in Zukunft relevant werden könnten.
  4. Alle Positionen, die in den letzten 3 Jahren (2022-2024) mind. 5x pro Jahr abgerechnet wurden, werden automatisch in Besitzstand genommen.
  5. Für alle anderen muss ein Besitzstand beantragt werden.

 

  1. Besitzstand beantragen:
    1. Die Beantragung der Besitzstände erfolgt ausschliesslich online über die “LegiData” Plattform
    2. Klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.zsrnext.ch/Frontend/de/#/login
    3. Über den Link gelangen Sie zunächst auf das Zahlstellenregister der SASIS, wo Sie sich registrieren oder anmelden können.

  1. Sobald Sie registriert sind, können Sie sich auf derselben Webseite anmelden.
  2. Nach der Anmeldung gelangen Sie über den grünen Button oben rechts auf die LegiData, wo Sie Ihre Besitzstände beantragen können.

  1. Um das Antragsprozedere für die Ärzte zu vereinfachen, greift die Datenbank direkt auf die abgerechneten Leistungen im Tarifpool der SASIS zu und prüft automatisch, ob die entsprechende TARMED-Tarifposition über die letzten drei Jahre im erforderlichen Ausmass abgerechnet wurde.
  2. Kann der automatische Nachweis über den Tarifpool nicht erbracht werden, können in der LegiData entsprechende Abrechnungen als Scan hochgeladen werden.
  3. Besitzstände können bis zum 30.09.2025 gegen eine Gebühr von 50 Franken pro Besitzstand beantragt werden.

Weitere wichtige Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der FMH und der OAAT:
https://tarifeambulant.fmh.ch/organisation/nationale-tariforganisation/sparten-und-dignitaeten/besitzstand.cfm#i204065
https://oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/besitzstaende

Lesen Sie diese Informationen bitte aufmerksam durch und machen Sie sich bei Gelegenheit auch bereits etwas mit dem TARDOC-Browser (https://tarifbrowser.oaat-otma.ch/startPortal) vertraut.

TIPP
Wenn Sie im TARDOC-Browser bei der Suche die aktuellen TARMED-Positionen einfügen, werden Ihnen direkt die neuen Positionen angezeigt und Sie erhalten alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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