Kauf einer Praxis-AG – was gibt es aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu beachten?
Wer sich heutzutage mit der Übernahme einer Arztpraxis auseinandersetzt, wird viel häufiger mit einer Kapitalgesellschaft konfrontiert, als dies noch vor zehn Jahren der Fall war. In den vergangenen Jahren haben sich mehr Ärzte denn je für die Gründung einer Kapitalgesellschaft entschieden – dies meist aus steuerlichen Überlegungen. Doch was gilt es zu beachten, wenn man eine Praxis übernehmen möchte, die in Form einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise einer Aktiengesellschaft, geführt wird?

Praxisverkauf Einzelunternehmen versus Kapitalgesellschaft – was übernehme ich?
Im Falle der Übernahme einer Arztpraxis als Einzelunternehmen erwirbt der Praxisnachfolger das Inventar (materieller Wert) und das Patientengut, den sogenannten Goodwill (immaterieller Wert). Der bisherige Praxisinhaber ist verpflichtet, die laufenden Verträge zu kündigen – ausser die Anstellungsverträge
und den Mietvertrag. Der Nachfolger ist verantwortlich dafür, neue Verträge abzuschliessen. Die Buchhaltung wird ab dem Zeitpunkt der Praxisübernahme neu geführt.

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