Infrastrukturnutzung: Wer verdient wie viel?
Bei der Tätigkeit in einer Arztpraxis als angestellte Ärztin, angestellter Arzt taucht bei vielen nach einer gewissen Zeit und einer erfolgreichen Zusammenarbeit oftmals der Wunsch auf, sich vermehrt in der Praxis zu beteiligen und Entscheidungen mitzutragen sowie unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Wenn man dafür aber nicht den Schritt in eine eigene Praxis machen will, sondern sich im bewährten Team und der bewährten Infrastruktur wohlfühlt, bietet sich die Tätigkeit im Rahmen eines Infrastrukturnutzungsvertrages in der bisherigen Praxis als Alternative an.
Unterschied zur umsatzabhängigen Anstellung
Jetzt dürfte sich bei einigen, die in einer umsatzabhängigen Anstellung in einer Praxis beschäftigt sind, die Frage stellen, in welchen Punkten sich denn die Infrastrukturnutzung von der angestellten Tätigkeit unterscheidet respektive wo der Vorteil einer Infrastrukturnutzung gegenüber dem Konstrukt der
Anstellung, das sich in den letzten Jahren zu allseitiger Zufriedenheit bewährt hat, liegt. Im Gegensatz zur Anstellung in der Praxis, bei der man zwar auf eigene Verantwortung Patientinnen und Patienten betreut, jedoch über die ZSR-Nummer des Praxisinhabers abrechnet sowie die eigene Tätigkeit über die
Versicherung des Praxisinhabers abgedeckt ist, ist man mit dem Infrastrukturnutzungsvertrag de facto selbstständiger Unternehmer.
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