Die Kapitalgesellschaft beim Praxisverkauf
Im Laufe der Praxistätigkeit steht so mancher Praxisinhaber einer Einzelpraxis vor der Frage, ob sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft und die Fortführung der Praxis als AG oder GmbH lohnt. In den meisten Fällen sind dabei steuerliche Überlegungen im Vordergrund. Wichtig bei einer solchen Entscheidung ist jedoch nicht nur die Berücksichtigung aktueller Bedürfnisse – das heisst die Steuerersparnis –, sondern auch der Miteinbezug von zukünftigen Ereignissen wie unter anderem dem Verkauf der Kapitalgesellschaft an einen Nachfolger.
Bestandteile des Praxisverkaufs bei einer Einzelfirma versus Kapitalgesellschaft
Wird die Praxis als Einzelfirma verkauft, übernimmt der Käufer in den meisten Fällen lediglich das Inventar (materieller Wert) und einige immaterielle Werte (Goodwill). Alle Verträge werden vom Käufer gekündigt und der Käufer schliesst selbst neue Verträge ab. Am Tag der Praxisübernahme führt der Käufer die Praxis weiter mit einer eigenen frischen Buchhaltung und einem eigenen Kontokorrent. Wird die Praxis als Kapitalgesellschaft verkauft, übernimmt der Käufer alle Bestandteile des Unternehmens, das heisst auch alle Verträge, alle Schulden, aber auch alle Konten inklusive Guthaben. Die Buchhaltung läuft nahtlos weiter.
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