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Fachwissen kompakt

5 häufige Fehler bei der Nachfolgeregelung

Praxisübergabe ohne Stolpersteine: Die 5 häufigsten Fallgruben vermeiden

Janick Merkofer

Die Übergabe einer Arztpraxis ist ein bedeutender Schritt – sowohl für die abgebende Ärztin oder den Arzt als auch für die Nachfolger. Leider schleichen sich in der Praxis immer wieder vermeidbare Fehler ein, die zu finanziellen oder rechtlichen Problemen führen können. Hier sind die fünf häufigsten Stolpersteine:

1. Zu spätes Beginnen mit der Planung

Viele Ärztinnen und Ärzte beginnen erst kurz vor der Pensionierung mit der Nachfolgeplanung – oft zu spät, um einen passenden Nachfolger oder eine geeignete Nachfolgerin zu finden. Idealerweise sollte man mindestens drei bis fünf Jahre im Voraus mit der Planung beginnen, um genügend Zeit für die Suche, Verhandlungen und den Übergabeprozess zu haben.

2. Unzureichende oder fehlende Praxisbewertung

Ein realistischer Praxiswert ist zentral für faire Verkaufsverhandlungen. Eine professionelle Praxisbewertung durch den Berater berücksichtigt nicht nur die Einnahmen und die Infrastruktur, sondern auch den Patientenstamm, die Lage und das Zukunftspotenzial. Wer hier nur grob schätzt, riskiert finanzielle Verluste oder langwierige Konflikte.

3. Mangelnde rechtliche Absicherung

Ein klar geregelter Kauf- oder Übergabevertrag ist unerlässlich. Neben dem Kaufpreis sollten auch Themen wie Haftung, Patientendaten, Mietverträge und Übergangsfristen rechtlich sauber geregelt sein. Eine rechtliche Beratung durch Fachpersonen ist dringend zu empfehlen.

4. Keine klare Vorstellung vom gewünschten Übergabemodell

Ein häufiger Fehler in der Nachfolgeregelung ist, dass nicht frühzeitig geklärt wird, wie die Übergabe konkret ablaufen soll: als sofortiger Rückzug („klarer Schnitt“), mit einer befristeten Übergangsphase oder in Form einer Zusammenarbeit über mehrere Monate oder Jahre. Alle Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist, dass die Erwartungen beider Seiten offen kommuniziert und vertraglich festgehalten werden. Wer sich beispielsweise einen klaren Rückzug wünscht, sollte sicherstellen, dass der oder die Nachfolger/In gut vorbereitet ist und alle nötigen Informationen erhält, um nahtlos übernehmen zu können.

5. Vernachlässigung kantonaler Vorgaben und der Zulassungsbeschränkung

In der Schweiz ist die kantonale Gesundheitsdirektion für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zuständig. Besonders in Kantonen mit Zulassungsbeschränkungen gemäss Artikel 55a KVG kann die Nachfolgeplanung deutlich erschwert sein. Eine enge Abstimmung mit den kantonalen Behörden ist daher essenziell.

Fazit:

Eine gelungene Praxisnachfolge erfordert Weitsicht, Planung und professionelle Begleitung. Wer sich frühzeitig mit den rechtlichen, organisatorischen und menschlichen Aspekten auseinandersetzt, schafft beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übergabe.

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